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Das SJV Schutzkonzept wurde am 4. Mai 2020 genehmigt.

Der SJV hatte am 28. April 2020 sein Schutzkonzept beim BASPO eingereicht. Am 4. Mai 2020 ist es plausibilisiert und genehmigt worden. Das Konzept zeigt auf, wie die Schutzmassnahmen in Judo und Ju-Jitsu umgesetzt werden, damit wir unsere Sportarten wieder ausüben können. Dazu gehören unter anderen eine generelle Risikobeurteilung, die Regelung der Anreise, Ankunft und Abreise und die Trainingsgestaltung.

Die Vereine und Schulen können erst mit dem Trainingsbetrieb ab 11. Mai 2020 beginnen, wenn sie das Schutzkonzept einhalten. Weitere Einzelheiten und Kommentare werden demnächst kommuniziert.

Unter Service «Reglemente / Formulare»:

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